Friedhofsordnung Animalsouls
1. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN:
Die Friedhofsordnung gilt für das Territorium des Tierfriedhofes.
Der Eigentümer ist Kerstin Czerwinski.
Der Kleintierfriedhof dient der ordnungsgemäßen Bestattung von Hunden, Katzen und anderen Kleintieren.
2. ÖFFNUNGSZEITEN:
Jeder vertraglich bestätigte Nutzer erhält vom Verpächter einen Schlüssel für den Haupteingang des Kleintierfriedhofs. Somit ist es ermöglicht, jeder Zeit und Stunde (bei Tageslicht) den Friedhof zu betreten. Der Nutzer ist verpflichtet, dass Tor bei Verlassen des Friedhofs wieder zu verschließen. Bei Anwesenheit des Betreibers ist jedem Besucher der Zutritt gestattet. Der Betreiber kann das Betreten aus besonderem Anlass verbieten.
3. VERHALTEN AUF DEM FRIEDHOF:
Auf dem Gelände des Tierfriedhofs ist das Verhalten entsprechend der Bedeutung und der Würde des Ortes anzupassen. Die Anweisungen des Betreibers sind zu befolgen. Es ist nicht gestattet, Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze zu lagern, Druckschriften zu verteilen oder Waren und gewerbliche Dienste anzubieten. Ausnahmeregelungen werden nur vom Betreiber des Friedhofs getroffen.
4. BESTATTUNG:
Die Grabgröße richtet sich nach den Wünschen des Tierhalters oder der Größe des verstorbenen Tieres. Die Ruhezeit beträgt 5 Jahre. Und kann nach Ablauf Individuell verlängert werden. Die Grabstelle wird vor der Beisetzung mit dem Halter abgestimmt. Es besteht die Möglichkeit des Wahlgrabes oder Anonymgrabes.
5. GRABGESTALTUNG:
Die Grabplatte oder das Grabmal sollte der Größe des Grabes angepasst sein. Die Bepflanzung sollte so gestaltet werden, dass nach Ablauf des Vertrages eine rückstandslose Entfernung möglich ist. Die Nachbargräber dürfen nicht beeinträchtigt werden. Die Grabstelle ist dauerhaft in ordentlichem Zustand zu halten. Treten Gefährdungen für andere Personen oder Tiere auf, werden nach Ankündigung Vom Betreiber Sicherheitsmaßnahmen. Dies kann nach Aufforderung zu Lasten des Pächters geschehen. Grabpflege, bzw. Urlaubspflege, kann vertraglich in Anspruch genommen werden.
Anonymgräber dürfen nicht gekennzeichnet und bepflanzt werden.
6. ABLAUF DES VERTRAGES:
Nach Ablauf der Ruhezeit (max. 3 Monate nach Vertragsablauf) sind sämtliche Graubausstattungen zu entfernen. Geschieht dies nicht, wird nach Information durch den Betreiber das Grab kostenpflichtig beräumt.
7. Haftung:
Der Verpächter haftet nicht für Schäden durch Diebstahl, höhere Gewalten oder Einwirken fremder Personen.